Countdown Ticker bis Fristende 31.12.2027:
frist 2027 / 2030wiener bauordnung § 128a

Verpflichtendes Bauwerksbuch in Wien: Sind Sie rechtlich abgesichert?

Als befugtes Wiener Ziviltechnikerbüro übernehmen wir die komplette Erstellung, Prüfung und Registrierung in der MA37 Datenbank. Vermeiden Sie Haftungsrisiken durch mangelnde Gebäudedokumentation.

Gebäudedokumentation Pflicht: Ist Ihr Haus von der Bauwerksbuch-Frist betroffen?

Besitzen oder verwalten Sie Gebäude in Wien mit Baujahr 1945 oder älter, dann sind Sie gemäß § 128a der Wiener Bauordnung (BauO) gesetzlich verpflichtet, ein Bauwerksbuch erstellen zu lassen und laufend zu führen. Ein mangelndes Bauwerkshandbuch stellt ein erhebliches Haftungsrisiko für Eigentümer und Hausverwaltungen dar.

Diese verpflichtende Gebäudedokumentation erfasst den baulichen Zustand sowie alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Sie dient der Mängelprävention, der rechtlichen Absicherung bei Schadensfällen und garantiert die dauerhafte Werterhaltung sowie Sicherheit Ihrer Immobilie.

Registrierungspflicht durch Fachexpert:innen!

Die Bauwerksbucherstellung erfordert eine technische Expertise, deshalb ist eine Erstbegehung und Registrierung bei der Behörde durch eine Ziviltechniker:in oder eine gerichtlich beeidete Sachverständige erforderlich.

Gesetzliche Fristen!

2027
bis 31.12.2027

Für alle Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden.

2030
bis 31.12.2030

Für Gebäude, die zwischen 1919 und 1945 erbaut wurden.

Achtung: Engpass bei MA 37 Bauakten!

Zögern Sie die Erstellung nicht bis zum Ende der Frist hinaus. Für das rechtssichere Bauwerksbuch ist zwingend eine Planeinsicht bei der Baubehörde (MA 37) notwendig. Begrenzte Termine führen zu langen Wartezeiten. Ein Fristversäumnis oder ein fehlendes Bauwerksbuch kann zu hohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtlicher Haftung führen.

Ziviltechniker-ExpertiseBauwerksbuch erstellen lassen: Unser Full-Service-Prozess

Lehnen Sie sich zurück. Als zertifiziertes Ziviltechnikerbüro erledigen wir von der fundierten Erhebung des Bauaktes bis zur finalen Datenbank-Registrierung alle gesetzlichen Pflichten nach § 128a aus einer Hand.

1. Ausheben des Bauaktes

Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir den Aushub und Digitalisierung des Bauaktes bei der MA 37.

2. Objektbegehung

Unsere Expert:innen führen eine detaillierte Besichtigung durch, inkl. umfassender Fotodokumentation des Ist-Zustandes.

3. Erstellung Bauwerksbuch & Gutachten

Rechtssichere Ausarbeitung des Bauwerksbuchs inkl. Prüflisten. Sollten Mängel oder Baugebrechen auffallen, erstellen wir als Ziviltechniker ein fundiertes Konzept zur Mängelbehebung für Ihre Rechtssicherheit.

4. Direkte Registrierung

Wir übernehmen die direkte Registrierung Ihres Bauwerksbuch in der Datenbank der Stadt Wien.

5. Digitale Bereitstellung

Digitale Bereitstellung aller Unterlagen zur langfristigen übersichtlichen Selbstverwaltung.

Transparente Preise.
Keine versteckten Kosten.

Ein fairer Festpreis für die komplette rechtssichere Abwicklung Ihres Bauwerksbuchs in Wien.

All-Inclusive Paket
€ 2.250Netto Grundpreis

+ € 1,- pro m² Nutzfläche

  • Komplette amtliche Recherche (MA37)
  • Detaillierte Objektbegehung & Fotos
  • Erstellung des Bauwerksbuchs § 128a
  • Erstellung Mängelliste & Behebungsplan
  • Elektronische Registrierung (Wien)
  • auf Wunsch Bauwerksbuch in Papierform: +200,- Euro netto

*Alle Preise verstehen sich exklusive 20% USt.

Mehrere Objekte?

Für Eigentümer, Stiftungen oder Hausverwaltungen mit mehreren Objekten bieten wir attraktive gestaffelte Mengenrabatte auf den Grundpreis:

ab 5 Objekten- 3 %
ab 10 Objekten- 10 %

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Wir freuen uns wenn Sie mit uns in Kontakt treten. Rufen Sie uns direkt an oder hinterlassen Sie im Kontaktformular Ihre Daten, dann melden wir uns verlässlich bei Ihnen.

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